Telefon
0049 | (0)7247 | 954540

» Kontaktformular

Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht

Wir beraten und vertreten Handelsvertreter, Vertriebsmitarbeiter und KAM´s ( key account Manager) sowie auch Unternehmen zum Recht des Vertriebs und der Handelsvertreter.


Dies beinhaltet zu Vertragsbeginn die Erstellung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen, oder Vertriebsverträgen.

Hierzu gehört insbesondere auch die Beratung zum Wettbewerbsverbot und ggf. einer zuvorigen oder aktuellen Konkurrenztätigkeit des Handelsvertreters.

 

Während des Handelsvertreterverhältnisses kommen zumeist Fragen zu Ansprüchen auf Buchauszug und zu Provisionen des Handelsvertreters auf.

 

Bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses beraten und unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Durchsetzung oder auch der Abwehr der Vertragsbeendigung, insbesondere zur Kündigung und deren Folgen für den Handelsvertreter (HGB).

Hier helfen wir Ihnen bei der Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Abfindung sowie ihrer Provisonsansprüche, ggf. steht die Abwehr von Ausgleichsansprüchen im Raum.

 

Auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Provisionsrückforderungen beraten und begleiten wir Sie gerne. 

 

Weiter prüfen und gestalten wir für Sie im Vertriebsrecht den Vertriebsvertrag und den Vertragshändlervertrag, sowie ihre Einkaufs- und Verkaufsbedingungen.

 

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie im Raum Karlsruhe in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Walzbachtal, Pfinztal, und Weingarten sowie auch überörtlich.


Haben Sie eine Frage zum Handelsvertreterrecht, so nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf !

Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Fragen Sie uns! Tel. 07247 | 954540

Syndikuszulassung bleibt auch während Altersteilzeit bestehen

Syndikusrechtsanwälte dürfen ihre Zulassung auch noch während der passiven Phase ihrer Altersteilzeit behalten, so der AGH Berlin. ... » Mehr lesen

Regierung einigt sich: Arbeitsverträge künftig per E-Mail möglich

Arbeitsverträge sollen künftig in Text- statt in Schriftform geschlossen werden können. Die Regierung will damit Bürokratie abbauen. ... » Mehr lesen

Jetzt auch Fantasienamen ohne Partnernamen erlaubt

Partnerschaftsgesellschaften müssen seit 2024 nicht länger den Namen eines Partners tragen. Laut BGH hilft das auch Kanzleien in derzeit offenen Verfahren. ... » Mehr lesen