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Erben und vererben

Erbrecht betrifft jeden, den Erblasser, den Erben und den Enterbten.

 

In Deutschland werden jährlich mehrere 100 Millionen Euro privat vererbt. Überraschenderweise haben aber nur etwa 20 Prozent aller Bundesbürger über das Erbrecht nachgedacht und eine Regelung ihres Nachlasses durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen.

 

Ist denn ein Testament oder Erbvertrag vorhanden, sind diese oft unwirksam, führen nicht zu dem gewünschten Ergebnis oder lassen vermeidbare Erbschaftssteuern entstehen.

 

Um hieraus entstehende Ungerechtigkeiten und Familienstreitigkeiten zu vermeiden, ist eine gut beratene Nachlassplanung erforderlich.

 

  • Sie wollen Ihre eigene Vermögensnachfolge planen?
  • Sie möchten ein Testament oder einen Erbvertrag errichten?
  • Sie möchten den Anfall von Erbschaftssteuer vermeiden?
  • Sie wollen Vermögen übergeben oder planen Ihre Nachfolge im Unternehmen ?
  • Sie möchten eigene Ansprüche als Erbe oder Enterbter, oder ihren Pflichtteil durchsetzen?

 

Gerne beraten und vertreten wir Sie Ihrer persönlichen Situation entsprechend, rechtzeitig vor dem Erbfall als auch bei bereits eingetretenem Erbfall.

 

Vereinbaren Sie unter 07247-95454-0  einen Termin mit uns, nach Absprache gerne auch bei Ihnen !

 

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