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Testamentsvollstreckung

Bei der Testamentsvollstreckung wird der Nachlass durch einen neutralen, objektiven und sachkundigen Dritten im Sinne des Erblassers abgewickelt.

 

Mit einem Testamentsvollstrecker will der Erblasser sicherstellen, dass allein sein Wille nach seinem Tod umgesetzt wird.

 

Der Erblasser gibt somit vor, was genau mit seinem Erbe passierten soll.
Eine sachkundige Testamentsvollstreckung ist nichts, was den Erben Angst bereiten sollte.

 

Im Gegenteil: der Erbe wird hier bei der, meist unter Zeitdruck stehenden, Nachlassabwicklung professionell unterstützt, sei es bei der raschen Abwicklung mit Banken, mit Behörden, dem Finanzamt, der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung, der Einziehung von Geldern, Bezahlung von Rechnungen, Erfüllung eines Vermächtnis, der Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter, Auflösung von Immobilien im Erbe, Abwicklung der Unternehmensnachfolge und Firmen, usw.

 

Als Testamentsvollstrecker versuchen wir immer mit dem Erbe oder den Erben einvernehmliche und vermögenserhaltene Lösungen herbeizuführen und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

 

Ein Testamentsvollstrecker ist immer zu absolut korrektem Handeln und zur Buchführung, somit zur Transparenz und Rechenschaft über alle Gelder verpflichtet.

 

Ist ein Erbe oder die Erben minderjährig oder behindert, oder gar älter und gesundheitlich angeschlagen, wohnen im Ausland, oder sind hoch verschuldet ?

 

Wollen Sie als Erblasser Streit unter Erben vermeiden, oder sicherstellen, daß ihr Vermächtnis erfüllt oder ihr Testament auch durchgesetzt wird ?

 

Als Rechtsanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Raum Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Walzbachtal, und Weingarten (Baden) beraten wir Sie gerne, ob und warum eine Testamentsvollstreckung bei Ihnen Sinn machen kann.

 

Als künftiger Erblasser kostet Sie die Testamentsvollstreckung nichts, erst die Erben haben den Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit angemessen zu vergüten.

 

Für die Vergütung wurden Richtsätze und Tabellen aufgestellt, diese setzen in der Regel einen festen Grundbetrag in prozentualer Höhe am Nachlasswert an, sowie Zuschläge für bestimmte Einzeltätigkeiten.

 

Beachten Sie : Meist ist die Vergütung eines Testamentsvollstreckers erheblich günstiger als ein nachfolgender langwieriger Erbschaftsstreit und Gerichtsverfahren !

 

Falls Sie uns als Testamentsvollstrecker beauftragen wollen, lassen wir Ihnen gerne eine Formulierung für Ihr Testament zukommen.

 

Als Rechtsanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht unterstützen wir Sie auch bei einer schon laufenden Nachlassabwicklung.
Wir beraten ferner eingesetzte Testamentsvollstrecker, die bei Ihrer Tätigkeit sachkundige Hilfe benötigen.

 

Bitte fragen Sie uns !

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