Telefon
0049 | (0)7247 | 954540

» Kontaktformular

Dr. Björn Säuberlich

Fachanwalt Familienrecht |

Rechtsanwalt für Erbrecht |

Professur (Vertretung) an der Hochschule Pforzheim |


Studium und Referendariat in Heidelberg und Heilbronn, Promotion an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Vertretungsprofessur an der Hochschule Pforzheim.


Tätigkeit in nationalen und internationalen Rechtsanwaltskanzleien, sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Karlsruhe, Mannheim und Offenbach a.M. (Frankfurt/Main).


Seit 2006 Partner der Kanzlei Wisniowski | Dr. Säuberlich Rechtsanwälte Fachanwälte


Fachanwaltslehrgang Steuerrecht

Fachanwalt Familienrecht

Fachanwaltslehrgang Erbrecht

Testamantsvollstrecker Ausbildung 


Referent zur Ausbildung angehender Fachanwälte im Familienrecht.


diverse Veröffentlichungen in der Fachliteratur und Vorträge.


Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwalt für Erbrecht (Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert) 
Lehrbeauftragter an der Hochschule Pforzheim (Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht)

Testamentsvollstrecker Ausbildung

seit 2018 Vertretungsprofessur an der Hochschue Pforzheim


verheiratet, ein Kind

 

Hobbys : Laufen, Reiten, Tennis, Fotografie, Lesen

 

Mitgliedschaften :

Anwaltsverein Karlsruhe

Deutscher Anwaltsverein (DAV)

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV 
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Gewerbeverein Weingarten
Gewerbevereinigung Linkenheim-Hochstetten eV

ASS Stutensee eV

Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Fragen Sie uns! Tel. 07247 | 954540

Kurz & knackig: Drohnen über Israel - wir mittendrin!

Von seinen Erlebnissen während des Angriffs auf Israel und zum Stand des Justizumbaus berichtet Rechtsanwalt Elmar Esser, 1. Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Juristenver ... » Mehr lesen

Aktuelles aus Anwaltschaft und Rechtspolitik

Themen der Ausgabe 8/2024 sind u.a.: BRAK-Podcast: neue Folge zu Jagdrecht; BRAK begrüßt erneute Gespräche zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts; Sammelanderkonten: B ... » Mehr lesen

BAG: Digitale Bewerbungsunterlagen reichen für den Betriebsrat

Muss der Betriebsrat der Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, reicht es, wenn er die Bewerbungsunterlagen digital erhält, so das BAG. ... » Mehr lesen