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Elternunterhalt

Wenn die Rente der eigenen Eltern nicht ausreicht, etwa zur Deckung von Pflegekosten und Unterbringung, besteht in der Regel ein Anspruch auf Unterhalt der Eltern gegen die Kinder.


Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der hohen Kosten von Pflege und Unterbringung im Alter werden immer häufiger auch die Kinder in die Pflicht zur Zahlung auf Elternunterhalt genommen.

 

Insbesondere von staatlicher Seite wird vermehrt geprüft, ob hier eine anteilige oder gar volle Tragung der Kosten für den Elternunterhalt durch die Kinder in Betracht kommt.

Hier sind allerdings viele Parameter zu berücksichtigen, insbesondere muss es den Kindern weiter möglich sein Ihre eigene Altersversorgung anzusparen oder Ihr Haus abzuzahlen.


Wir überprüfen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Weingarten, Karlsruhe Durlach, im Raum Karlsruhe und deutschlandweit eine etwaige Inanspruchnahme auf Elternunterhalt anhand Ihrer individuellen Situation und Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

 

Benötigen Sie eine Beratung zum Elternunterhalt? Telefon: 07247 - 9 54 54 0

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