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Steuerrecht, Arbeitsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Steuerfahndung

Rechtsanwältin Kerstin Wisniowski ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Steuerrecht.

Aufgrund ihter jahrelangen Tätigkeiten in beiden Bereichen hat sie sich auf die Schnittmenge aus beiden Bereichen --> dem Arbeitsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert.

 

Hier arbeiten wir selbstverständlich mit Ihren Steuerberatern zusammen.

Bitten Sie diese, uns in einem solchen Fall hinzuzuziehen.  

 

Eine erste Massnahmenliste für den Fall der Durchsuchung und Beschlagnahme durch die Steuerfahnung oder den Zoll finden Sie untenstehend.

 

In einem solchen Fall kontaktieren Sie oder Ihr Steuerberater uns bitte umgehend über unser

Notfalltelefon: 0170 - 2152117

 

Diese Hinweise gelten v.a. im Steuerstrafrecht ( Besuch der Steuerfahndung ) und Arbeitsstrafrecht ( Zoll, Kontrolle Schwarzarbeit), und auch sonst bei allen behördlichen spontanen "Besuchen".

 

Durchsuchung und Beschlagnahme- erste Verhaltenshinweise:

 

Je nach Dringlichkeit und Wichtigkeit stehen - zumeist morgens -  ein paar nette Damen und Herren vor Ihrer Haustüre oder Ihrer Sekretärin und bitten, mehr oder weniger höflich ( also mit oder ohne Schlüsseldienst ) um Einlass.

 

Sie sollten Folgendes tun:

 

1. Hineinlassen und Ruhe bewahren.

Sie haben nur die Pflicht diese Maßnahmen zu dulden. Sie müssen nicht mitwirken und keine Auskünfte geben.

 

2. Umgehend einen Spezialisten für Steuerstrafrecht / Arbeitsstrafrecht anrufen und hinzuziehen. Bitte beachten Sie: Ihr Steuerberater kennt sich in diesem Bereich erfahrungsgemäß nicht mehr aus, er sollte unbedingt nun einen Spezialisten für Steuerstrafrecht / Arbeitsstrafrecht hinzuziehen und mit diesem zuammenarbeiten ! 

 

3. Bitte NICHTS aussagen und nichts unterschreiben !

Sie haben das Recht zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen. Das gilt im Zweifel auch für anwesende Familienmitglieder.

 

4. Lassen Sie sich die Durchsuchungsanordnung sowie das Protokoll der Beschlagnahme immer aushändigen.

Schreiben Sie den Namen des Beamten, der die Maßnahme leitet auf, lassen Sie sich von diesem das Aktenzeichen geben.

Wird etwas beschlagnahmt, so wird das in einem Protokoll vermerkt. Kontrollieren Sie dieses unbedingt auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

 

5. Bitte SCHWEIGEN Sie. Immer. 

Es ist ihr gesetzlich normiertes Recht. Machen Sie keinesfalls eine Aussage. Auch wenn die Beamten freundlich sind, das sind sie meistens - bitte keine Gespräche und kein small talk !  

Ihr Berater wird für Sie - falls überhaupt notwendig - zu gegebener Zeit alle relevanten Erklärungen abgeben.

 

6. Gehen Sie bitte davon aus, dass ein paar Kollegen dieser Damen und Herren gleichzeitig auch vor ihrem Ferienhaus und ihrem Privathaus, dem Boot und der Zweitwohnung etc. stehen. 

 

Ihr Fachanwalt für Steuerrecht / Arbeitsrecht und Verteidiger wird sodann allles Weitere veranlassen.

Bis dahin bewahren Sie bitte Ruhe.

 

Bitte beachten Sie, dass die Steuerfahndung, bzw. der Zoll, das gefundene Material auswerten muss.

Dies nimmt in der Regel erhebliche Zeit in Anspruch.

Oft werden auch noch Zeugen vernommen, z.B. ihre Arbeitnehmer oder Angehörige.

Es empfiehlt sich hier, Ihren Berater zu Rate zu ziehen, ggf. für diese einen eigenen Anwalt beizuziehen. 

 

Erst dann wird Ihr Berater die Akten einsehen könne und Einsicht in die Beweismittel erhalten.

  

Haben Sie daher bitte Geduld. In dieser Zeit kann ihre Verteidigungsstrategie mit dem Berater geplant werden.

Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Fragen Sie uns! Tel. 07247 | 954540

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