Telefon
0049 | (0)7247 | 954540

» Kontaktformular

Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigung eines leitenden Angestellten

Wir beraten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Arbeitgeber anlässlich einer Kündigung und Änderungskündigung, Versetzung, Änderung von Arbeitsbedingungen und in Fragen des Kündigungsschutz.

 

Dies umfasst alle rechtlichen Fragen zur Kündigung wie die Prüfung der Kündigungsfrist, der Betriebsratsanhörung, der Sozialauswahl und eines möglicherweise bestehenden Sonderkündigungsschutz, so bei Mutterschutz, Elternzeit, und Schwerbehinderte.

 

Kündigungsschutzklage, Prozess

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht führen für Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber ihren Kündigungsschutzprozess mit Erfahrung und Sachkunde. Auf Wunsch versuchen wir durch außergerichtliche Vertretung einen Prozess zu vermeiden und ggf. einen Abwicklungsvertrag bzw. eine Abfindung zu vereinbaren.

 

Wir bereiten den Kündigungsschutzprozess vor und prüfen die Erfolgsaussichten. Dazu gehört auch das Thema Abmahnung bei Pflichtverletzung, Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl.

 

Wir erheben für Sie die Kündigungsschutzklage bzw. verteidigen Sie als Arbeitgeber gegen eine Kündigungsschutzklage.

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beraten und vertreten wir Sie im Raum Karlsruhe in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Walzbachtal, Pfinztal, und Weingarten sowie natürlich auch überörtlich.


Im Arbeitsrecht sind meist äußerst kurze Fristen einzuhalten!

 

Falls Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf !

Gerne stehen wir Ihnen für eine erste unverbindliche Einschätzung zur Verfügung.

Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Fragen Sie uns! Tel. 07247 | 954540

Entführungen, Pendelbuch und Fragen-Freitag

Karola Rosenberg, Fachanwältin für Familienrecht, legt in ihrem Arbeitsalltag den Fokus auf die Gestaltung von friedlichen Nachtrennungsfamilien, gibt Hilfe zur Selbsthilfe ... » Mehr lesen

Einführung hybrider und virtueller Versammlungen – Ablehnung von § 73a BRAO-E (Überprüfung von Sammelanderkonten)

BRAK-Vizepräsident Rechtsanwalt André Haug hat die Standpunkte der Bunderechtsanwaltskammer persönlich vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags als Sachverständige ... » Mehr lesen

Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen

Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen – nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen. ... » Mehr lesen